Wir reichen vor Behandlungsbeginn den Heil- und Kostenplan für die Zahnersatzbehandlung bei der Gesetzlichen Kankenkasse ein. Für privat Krankenversicherte erstellen wir einen Behandlungs- und Kostenplan, den der Patient der Versicherung vorlegen muß. Die Versicherung teilt daraufhin den von ihr übernommenen Kostenanteil mit, entsprechend dem vereinbarten Tarif.

Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen erhalten einen befundorientierten Festzuschuss der Regelversorgung. Der Zuschuss zu dieser standardisierten Therapie beträgt 50 Prozent. Er steigt, wenn die Kontrolluntersuchung einmal pro Jahr in Anspruch genommen und im Bonusheft dokumentiert wurde. Nach fünf Jahren liegt der Festzuschuss dann bei 60 Prozent, nach zehn Jahren bei 65 Prozent. Hat sich der Patient für eine andere als die Regelversorgung entschieden, entsteht ein privat zu zahlender Eigenanteil.

Um Ihnen die Finanzierung eines eventuellen privat zu zahlenden Eigenanteils zu erleichtern arbeiten wir mit unserem Partner HZA (Hanseatische Zahnärztliche Abrechnungs- und Service- Gesellschaft) eng zusammen.

Die DZR ermöglicht Ihnen eine Finanzierung

  • einfach, schnell und unbürokratisch
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